Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Andreas Ried GmbH für Coaching, Consulting und Training · Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Andreas Ried GmbH, Heckenweg 4, 83714 Miesbach (nachfolgend „ARG“), und ihren Auftraggebern über Leistungen in den Bereichen Coaching, Consulting (Unternehmensberatung) und Training, einschließlich Leistungen, die online erbracht werden.

1.2 Auftraggeber kann ein Verbraucher oder ein Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.3 Beauftragt ein Unternehmen ARG mit Leistungen für eine andere Person, etwa ein Coaching für eine Führungskraft oder ein Training für Mitarbeitende, ist das Unternehmen Auftraggeber. Die Person, die die Leistung erhält, wird nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Coachee“ genannt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnehmer die für sie geltenden Regeln dieser AGB kennen.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ARG ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch, wenn ARG in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.5 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot oder in der Auftragsbestätigung, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Darstellungen von Leistungen auf der Website, in Broschüren oder in Präsentationen sind unverbindlich und kein Angebot im Rechtssinn.

2.2 Der Auftraggeber kann Leistungen mündlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder über die Buchungsfunktion der Website anfragen oder beauftragen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn ARG die Beauftragung in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung) oder ein von ARG unterbreitetes Angebot vom Auftraggeber in Textform angenommen wird.

2.3 Bei Buchungen über die Website gibt der Auftraggeber durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ ein verbindliches Angebot ab. ARG bestätigt den Eingang unverzüglich per E-Mail; diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung zustande. Vor Absenden der Buchung kann der Auftraggeber seine Eingaben prüfen und korrigieren.

2.4 Vertragssprache ist Deutsch. ARG speichert den Vertragstext und übermittelt ihn dem Auftraggeber zusammen mit diesen AGB in Textform.

§ 3 Allgemeine Leistungsgrundsätze

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. ARG erbringt seine Leistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung nach dem anerkannten Stand von Coaching, Beratung und Training, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher oder beruflicher Erfolg. Ein Werkvertrag kommt nur zustande, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

3.2 ARG führt die Leistungen nach eigenem fachlichem Ermessen und weisungsfrei durch. ARG kann qualifizierte Partner, insbesondere zertifizierte DiscoverYourOwn (DYO) Practitioner, als Erfüllungsgehilfen einsetzen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

3.3 Leistungen werden je nach Vereinbarung in den Räumen von ARG, beim Auftraggeber, an einem Drittort oder online per Videokonferenz erbracht. Für Online-Leistungen ist der Auftraggeber für eine funktionierende technische Ausstattung und Internetverbindung auf seiner Seite verantwortlich.

3.4 Verbindliche Termine werden in Textform vereinbart.

3.5 Der Auftraggeber unterstützt ARG bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere rechtzeitig alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, benennt Ansprechpartner und ermöglicht den Zugang zu Personen, Räumen und Daten, soweit dies für den Auftrag nötig ist. Die Leistungspflichten von ARG setzen die rechtzeitige und vollständige Erfüllung dieser Mitwirkungspflichten voraus. Verzögerungen und Mehraufwand, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von ARG.

§ 4 Besondere Bestimmungen für Coaching

4.1 Coaching ist ein zielorientierter, lösungsorientierter Beratungsprozess für psychisch gesunde Personen. Es unterstützt den Coachee darin, eigene Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Der Coachee bleibt für seine Entscheidungen, Handlungen und deren Folgen selbst verantwortlich.

4.2 Coaching ist keine Psychotherapie, Heilbehandlung oder Ausbildung und ersetzt keine ärztliche, psychotherapeutische oder rechtliche Beratung. Befindet sich der Coachee in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung oder treten während des Coachings Hinweise auf eine behandlungsbedürftige Situation auf, informiert er ARG bzw. empfiehlt ARG die Inanspruchnahme fachlicher Hilfe. ARG kann das Coaching in diesem Fall unterbrechen oder beenden.

4.3 Systemische Aufstellungen und vergleichbare Verfahren werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Coachees und nur durch dafür qualifizierte Personen durchgeführt.

4.4 Wird ein Coaching von einem Unternehmen für einen Mitarbeitenden beauftragt (Dreiecksvertrag), unterliegen die Inhalte der Coachinggespräche der Vertraulichkeit gegenüber dem Auftraggeber. ARG informiert den Auftraggeber nur über die zu Beginn gemeinsam vereinbarten Punkte, etwa Anzahl und Termine der Sitzungen sowie allgemeine Ziele, und über weitere Inhalte nur mit Zustimmung des Coachees.

4.5 Aufzeichnungen von Coachingsitzungen in Ton oder Bild sind nur mit vorheriger Zustimmung aller Beteiligten zulässig.

§ 5 Besondere Bestimmungen für Consulting

5.1 Gegenstand, Umfang, Methoden und Ergebnisdokumente der Beratung werden im Angebot beschrieben. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden in Textform vereinbart und nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.2 ARG erarbeitet Analysen, Empfehlungen und Entscheidungsgrundlagen. Die Entscheidung über deren Umsetzung und die Verantwortung für die Umsetzung liegen beim Auftraggeber.

5.3 ARG darf von der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen ausgehen. Eine Prüfung auf Richtigkeit schuldet ARG nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

5.4 ARG erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsberatung. Soweit solche Fragen berührt werden, empfiehlt ARG die Hinzuziehung entsprechender Berufsträger.

5.5 Wird eine laufende Begleitung vereinbart, insbesondere eine Rhythm-of-the-Business-Partnerschaft (ROB-Partnerschaft) mit regelmäßigen Quartalsreviews, Check-ins und Zugang zu Online-Materialien, gelten ergänzend die Regelungen zur Laufzeit in § 10.

§ 6 Besondere Bestimmungen für Training

6.1 Trainings werden als offene Trainings (Teilnahme einzelner Personen) oder als Inhouse-Trainings für einen Auftraggeber angeboten, in Präsenz oder online.

6.2 Anmeldungen zu offenen Trainings werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist ein Training ausgebucht, informiert ARG unverzüglich.

6.3 ARG ist berechtigt, ein Training aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der Trainer kurzfristig erkrankt und kein gleichwertiger Ersatz verfügbar ist. Bei Absage wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl informiert ARG spätestens 14 Tage vor Beginn. Bereits gezahlte Entgelte werden in voller Höhe erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche, etwa auf Ersatz von Reise- oder Hotelkosten, bestehen nur nach Maßgabe von § 16.

6.4 ARG darf Trainer durch gleich qualifizierte Personen ersetzen und den Ablauf anpassen, soweit Inhalt und Ziel des Trainings gewahrt bleiben.

6.5 Teilnehmer erhalten nach vollständiger Teilnahme auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung. Eine Zertifizierung als DYO Practitioner richtet sich nach gesonderten Bedingungen.

§ 7 Terminabsagen und Stornierung

7.1 Coaching-Sitzungen kann der Auftraggeber bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei absagen oder verschieben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Sitzung voll berechnet.

7.2 Offene Trainings kann der Auftraggeber in Textform stornieren. Es fallen folgende Stornoentgelte an, jeweils bezogen auf die Teilnahmegebühr:

7.3 Für Inhouse-Trainings, Workshops und Beratungstermine gilt die Staffel in 7.2 entsprechend, bezogen auf die vereinbarte Vergütung für den betroffenen Termin. Bereits angefallene Auslagen, etwa nicht erstattbare Reise- oder Raumkosten, trägt der Auftraggeber zusätzlich.

7.4 Der Auftraggeber kann jederzeit ohne Mehrkosten eine Ersatzperson benennen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

7.5 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ARG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. ARG muss sich ersparte Aufwendungen und anderweitige Einnahmen anrechnen lassen.

7.6 Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 19) bleibt von diesen Regelungen unberührt.

Zeitpunkt des Zugangs der StornierungStornoentgelt
bis 6 Wochen vor Trainingsbeginnkostenfrei
6 bis 4 Wochen vor Beginn30 %
4 bis 2 Wochen vor Beginn50 %
2 Wochen bis 3 Tage vor Beginn80 %
ab 2 Tagen vor Beginn oder Nichterscheinen100 %

§ 8 Vergütung, Preise und Auslagen

8.1 Maßgeblich sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Preise für Verbraucher sind Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Preise für Unternehmer verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2 Sofern nicht anders vereinbart, werden Reisekosten, Übernachtungskosten und Spesen für Leistungen außerhalb von München und Oberbayern gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet: Bahnfahrten 2. Klasse, Flugreisen innerhalb Europas in Economy Class, Fahrten mit dem Pkw mit 0,50 EUR je Kilometer.

8.3 Kosten für Seminarräume, Verpflegung, Lizenzen für Diagnoseinstrumente oder Unterlagen trägt der Auftraggeber, wenn dies im Angebot ausgewiesen ist.

8.4 Zusätzliche Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers über den vereinbarten Umfang hinaus erbracht werden, werden nach den vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, den jeweils gültigen Stunden- oder Tagessätzen von ARG vergütet.

8.5 Nur gegenüber Unternehmern gilt: Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten kann ARG die Vergütung mit einer Frist von drei Monaten zum Beginn eines neuen Vertragsjahres in Textform anpassen, soweit sich die für die Leistung maßgeblichen Kosten, insbesondere Personal-, Partner- und Lizenzkosten, nachweislich erhöht haben. Die Erhöhung darf die Kostensteigerung nicht überschreiten. Beträgt sie mehr als 5 % pro Jahr, kann der Auftraggeber den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Kostensenkungen gibt ARG in gleicher Weise weiter.

§ 9 Zahlungsbedingungen

9.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9.2 Teilnahmegebühren für offene Trainings sind vor Trainingsbeginn zu zahlen. Coaching-Pakete können ganz oder zur Hälfte im Voraus berechnet werden, wenn dies im Angebot so vorgesehen ist. Die Vergütung für eine ROB-Partnerschaft wird monatlich im Voraus berechnet. Sonstige Leistungen kann ARG monatlich nach Aufwand abrechnen.

9.3 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Diese betragen für Verbraucher 5 Prozentpunkte und für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB. Gegenüber Unternehmern hat ARG zusätzlich Anspruch auf die Verzugspauschale von 40 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

9.4 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann ARG nach vorheriger Ankündigung in Textform weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge zurückhalten.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

10.1 Einzelaufträge, etwa eine Coaching-Sitzung, ein Training oder ein Beratungsprojekt mit festgelegtem Umfang, enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

10.2 Eine ROB-Partnerschaft wird für eine feste Laufzeit von drei oder sechs Monaten abgeschlossen. Sie endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern die Parteien nicht in Textform eine Verlängerung vereinbaren.

10.3 Nur gegenüber Unternehmern gilt: Während der fest vereinbarten Laufzeit einer ROB-Partnerschaft ist die ordentliche Kündigung, einschließlich der Kündigung nach § 627 BGB, ausgeschlossen. Die Mindestlaufzeit ist Grundlage der Planung, der Kapazitätsbindung und der Preisgestaltung von ARG.

10.4 Verbraucher können Verträge über Coaching und vergleichbare Dienste höherer Art nach Maßgabe von § 627 BGB jederzeit kündigen. In diesem Fall schuldet der Verbraucher die Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen (§ 628 BGB). Im Voraus gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

10.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ARG insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit mehr als zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung wiederholt nicht erfüllt.

10.6 Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung

11.1 Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von ARG anerkannt sind. Dies gilt nicht für Gegenforderungen von Verbrauchern aus demselben Vertragsverhältnis.

11.2 Nur gegenüber Unternehmern gilt: Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur aus Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

§ 12 Urheber- und Nutzungsrechte

12.1 Die DiscoverYourOwn (DYO) Methode, die DYO-Werkzeuge, Workbooks, Vorlagen, Präsentationen, Trainingsunterlagen, Videos und sonstigen Materialien von ARG sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran verbleiben bei ARG bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Die Bezeichnungen „DiscoverYourOwn“ und „DYO“ sind Kennzeichen von ARG.

12.2 Der Auftraggeber und die Teilnehmer erhalten an den ihnen überlassenen Materialien ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung für eigene, bei Unternehmern für unternehmensinterne Zwecke. Nicht gestattet sind insbesondere die Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung, die Bearbeitung zur Weitergabe und die Nutzung der Methode oder der Materialien für eigene Coaching-, Beratungs- oder Trainingsangebote ohne Zertifizierung bzw. schriftliche Lizenz von ARG.

12.3 Arbeitsergebnisse, die ARG individuell für den Auftraggeber erstellt, etwa Strategiepapiere, Analysen oder Berichte, darf der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung unternehmensintern zeitlich und inhaltlich unbeschränkt nutzen und bearbeiten. Eine Veröffentlichung unter Nennung von ARG bedarf der Zustimmung von ARG.

12.4 ARG bleibt berechtigt, allgemeines Wissen, Methoden und Erfahrungen, die bei der Auftragsdurchführung gewonnen wurden, unter Wahrung der Vertraulichkeit (§ 13) weiter zu nutzen.

12.5 Ton- und Bildaufzeichnungen von Trainings, Workshops und Online-Sitzungen sind ohne vorherige Zustimmung von ARG und aller Teilnehmenden nicht gestattet.

12.6 Zugangsdaten zu Online-Materialien und zur DYO-Plattform sind personengebunden und dürfen nicht weitergegeben werden.

§ 13 Vertraulichkeit

13.1 ARG verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Rahmen des Auftrags über den Auftraggeber, die Teilnehmer und deren persönliche und geschäftliche Verhältnisse bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für alle Inhalte aus Coachinggesprächen. ARG verpflichtet seine Mitarbeitenden und Partner in gleicher Weise.

13.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nicht öffentliche Informationen über ARG, insbesondere Angebote, Preise, Methoden und nicht veröffentlichte Materialien, vertraulich zu behandeln.

13.3 Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, sowie, soweit eine gesetzliche Pflicht oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Offenlegung besteht. Sie gilt auch nicht, soweit eine Offenlegung erforderlich ist, um eine ernsthafte Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

13.4 Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort, für Coachinginhalte zeitlich unbegrenzt.

13.5 ARG darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen. Coachees werden niemals ohne ihre ausdrückliche Zustimmung als Referenz genannt.

§ 14 Datenschutz

14.1 ARG verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz. Die Verarbeitung der zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter [andreasried.com/datenschutz].

14.2 Teilt ein Coachee im Coaching besondere Kategorien personenbezogener Daten mit, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeitet ARG diese nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung des Coachees (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Die Einwilligung wird vor Beginn des Coachings gesondert eingeholt und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

14.3 Soweit ARG im Rahmen einer Beratung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, etwa Mitarbeiterdaten für Analysen, schließen die Parteien vorab einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

14.4 Beide Parteien schützen die ausgetauschten Daten durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und geben sie nur weiter, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich, gesetzlich erlaubt oder mit Zustimmung der betroffenen Person erfolgt.

§ 15 Digitale Werkzeuge und Künstliche Intelligenz

15.1 ARG nutzt für Online-Sitzungen, Terminvereinbarung und die Bereitstellung von Materialien geschäftliche Softwarelösungen, die den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.

15.2 ARG kann zur Vorbereitung, Strukturierung und Dokumentation von Leistungen KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. Vertrauliche Inhalte aus Coachinggesprächen und personenbezogene Daten gibt ARG nur mit Zustimmung des Betroffenen und nur in KI-Werkzeuge ein, die nach dem Datenschutzstandard von ARG freigegeben sind und die eingegebenen Daten nicht zum Training eigener Modelle verwenden. Gespräche, Bewertungen und Empfehlungen verantworten stets Menschen.

§ 16 Haftung

16.1 ARG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ARG nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

16.3 Nur gegenüber Unternehmern gilt: In den Fällen von 16.2 ist die Haftung zusätzlich auf 100.000,00 EUR je Schadensfall begrenzt. Dieser Betrag entspricht der Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von ARG.

16.4 ARG haftet nicht für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs und nicht für Entscheidungen, die der Auftraggeber oder Teilnehmer auf Grundlage der Leistungen von ARG eigenverantwortlich trifft, soweit ARG seine Pflichten nach § 3.1 erfüllt hat.

16.5 Für den Verlust von Daten haftet ARG nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. 16.1 bleibt unberührt.

16.6 Die vorstehenden Haftungsregeln gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Partner und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ARG.

16.7 Nur gegenüber Unternehmern gilt: Ansprüche auf Schadensersatz gegen ARG verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach 16.1.

§ 17 Höhere Gewalt und Verhinderung

17.1 Kann ARG eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, von ARG nicht zu vertretender Ereignisse nicht erbringen, etwa bei Krankheit des Coaches oder Trainers, Unwetter, Streik oder behördlichen Maßnahmen, verschieben sich die Leistungspflichten um die Dauer der Verhinderung. ARG informiert den Auftraggeber unverzüglich und bietet einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Online-Durchführung an.

17.2 Ist ein Ersatztermin für den Auftraggeber nicht zumutbar, kann er für die betroffene Leistung vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

§ 18 Abwerbeverbot

Nur gegenüber Unternehmern gilt: Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate nach deren Ende keine Coaches, Trainer, Berater oder Partner, die ARG zur Erfüllung des Auftrags eingesetzt hat, ohne Zustimmung von ARG unmittelbar oder mittelbar für gleichartige Leistungen zu beauftragen oder anzustellen.

§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher

19.1 Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Website, E-Mail, Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume von ARG geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in der Anlage zu diesen AGB.

19.2 ARG beginnt mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt. Widerruft der Verbraucher den Vertrag in diesem Fall, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB).

19.3 Das Widerrufsrecht erlischt, wenn ARG die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und bestätigt hat, dass er von dem Erlöschen seines Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung weiß (§ 356 Abs. 4 BGB).

§ 20 Verbraucherstreitbeilegung

ARG ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 21 Schlussbestimmungen

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewähren, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

21.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag [der Sitz von ARG / München]. ARG ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

21.3 Gegenüber Unternehmern ist Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Auftraggebers der Sitz von ARG.

21.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang (§ 305b BGB).

21.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

21.6 Diese AGB können auch in englischer Sprache bereitgestellt werden. Im Fall von Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Andreas Ried GmbH

Heckenweg 4, 83714 Miesbach · Telefon: +49 151 283 77777 · E-Mail: hello@AndreasRied.com

Geschäftsführer: Andreas Ried · Registergericht: Amtsgericht München, HRB 216001 · USt-IdNr.: DE 297 990 552

Anlage: Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Andreas Ried GmbH, Heckenweg 4, 83714 Miesbach, Telefon: +49 151 283 77777, E-Mail: hello@AndreasRied.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Du kannst dein Widerrufsrecht auch online unter andreasried.com/widerruf ausüben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs

Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hast du verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn du den Vertrag widerrufen möchtest, fülle bitte dieses Formular aus und sende es zurück.)

  • An Andreas Ried GmbH, Heckenweg 4, 83714 Miesbach, E-Mail: hello@AndreasRied.com:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum
  • (*) Unzutreffendes streichen